Rechtliche Aspekte des Bloggens

Wer bloggt und kommentiert, muss die Urheberrechte einhalten, darf den Personendatenschutz nicht verletzen, vermeidet Plagiate, prüft verlinkte Seiten, meidet Hate-Speech usw.

Sprich: Lernt dabei auch, was Netiquette ist und wie man sich korrekt und stilsicher im WWW bewegt.

Anbieter von Blog-Farmen formulieren Nutzungsbedingungen, an die sich die BenutzerInnen halten müssen. Ein Beispiel für solche Nutzungsbedingungen befindet sich hier: User Policy KSR

Die Formulierungen lehnen sich stark an die Nutzungsbedingungen an, die die Hochschule Luzern für ihre Blog-Farm benutzt:
https://blog.hslu.ch/dienstleistungen/lernmedien/blog/nutzungsbestimmungen

Bewertung Blog-Einträge

  • Die ersten beiden Blogeinträge zählen nicht zur Bewertung. Bewertet werden 2 selber gewählte Posts und ein zufälliger Post (zusätzlich fliessen in die Bewertung ein: Zwischenbericht, Schlussreflexion, Kommentare).
  • Sprache: Standardsprache, sprachliche Korrektheit, Originalität, guter Wortschatz, pointierter Stil.
  • Inhalt und Aufbau: Die Blogeinträge sind inhaltlich kohärent und haben einen sinnvollen Aufbau.
  • Tiefe und Originalität: Die Beiträge haben inhaltliche Tiefe, sind lehrreich, sind von der Sache her korrekt und/ oder sind pointiert bis originell.
  • Leserbezug: Die Blogeinträge sind auf ein Zielpublikum hin massgeschneidert und ermöglichen/ provozieren eine Interaktion (Kommentar).
  • Medien: Medien werden massvoll integriert (eigene Bilder, Videos per „Framing“, Links).
  • Urheberrecht und Datenschutz: Diese Anliegen werden respektiert, das sinngemässe und wörtliche Zitieren werden korrekt angewendet.

Bloggen im Fremdsprachen-Unterricht

Eine kurze Recherche hat folgende interessante Seiten zu Tage gebracht:

Hier zwei Beispiele aus dem Englischunterricht – Lektüreblogs: