Die rechtliche Lage

Heute befassen wir uns mit der rechtliche  Lage zum autonomen Fahren in der Schweiz. Ganz so Problemlos wie sie auf den ersten Blick scheint, ist die Sache nämlich nicht. Denn da die Teslas diese Fähigkeit durch ein Update erlangt haben, war die Problematik praktisch über Nacht in der Welt und es musste eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Werfen wir zuerst einen Blick in das Schweizer Strassengesetzbuch. Dort heisst es: „Das geltende Strassenverkehrsgesetz (SVG) sieht vor, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer aufweisen und dieser das Fahrzeug ständig beherrschen muss.“ Hier liegt das erste Problem vor, denn im autonomen Modus hat kein Fahrer die ständige Kontrolle über sein Fahrzeug. Es geht aber noch weiter: „Es ist nicht zulässig, das Steuer des Fahrzeuges während der Fahrt ausser der Hand zu lassen.“ Ein weiterer Problempunkt, da autonomes Fahren nichts bringt, wenn man dabei nicht mal die Hände vom Lenkrad nehmen kann. Nun wurde aber der Artikel nach aufkommen dieser Technologie Nachbearbeitet und ein Abschnitt hinzugefügt. Darin wird festgelegt, dass autonomes Fahren zulässig ist, solange das System jederzeit vom Fahrer unterbrochen, respektive abgeschaltet werden kann. Der Ursprung dieser Vereinbarung geht auf das Wiener abkommen zum Strassenverkehr zurück.

Der Bundesrat hat übrigens eine positive Einstellung zu der Sache und sieht darin grosse Chancen. So könne damit das Verkehrsaufkommen verringert werden und mehr Leute erlangen Zugang zur Automobilität. Der grosse Vorteil wird dabei im sogenannten Car-Sharing Angebot gesehen. Dabei werden über eine digitale Plattform die Ziele und Routen mehrerer Personen gesammelt und diesen dann ein Auto zur Verfügung gestellt. Dies hat den Vorteil, dass nun anstatt zwei oder drei Autos nur eines dieselbe Route fährt, was zu deutlich weniger Platzbedarf auf den Strassen führt. Dank dieser Aufgeschlossenheit des Bundesrats, erhalten hier, in der Schweiz, auch Projekte, wie das von Sion eher eine Bewilligung, als in anderen Ländern. Allerdings ist dadurch jetzt nicht zu befürchten, dass die Schweiz zum Spielplatz von autonomen KFZs wird.

Ich hoffe es hat euch gefallen und bis zum nächsten Mal.

 

https://www.nzz.ch/schweiz/automatisiertes-fahren-bundesrat-sieht-roboterautos-als-chance-und-risiko-ld.136089

 

http://www.mme.ch/de/magazin/selbstfahrende_autos_zulaessigkeit_haftung_und_datenschutz/

Ein Gedanke zu „Die rechtliche Lage

  1. Hallo autonomousdude
    Ich persönlich finde deinen Schreibstil toll, somit ist das Lesen an sich viel angenehmer. Mich würde interessieren wie du selber zur Situation stehst, denkst du man solle auf diese rechtliche Einschränkung eine Ausnahme daraus machen?
    Danke für die Antwort im voraus
    electriccars

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